Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions.

Das Gesellschaftsrecht ist in jedem Insolvenzverfahren von unverzichtbarer Bedeutung. Konsequenterweise bildet es daher auch einen Schwerpunkt in unserer Sozietät. Hier profitieren unsere Mandanten unmittelbar von unseren umfassenden Erfahrungen auf diesem Gebiet.

 

Kapitale Vorteile

Kompetenzen müssen sich ergänzen – zumindest tun sie das bei uns. Und auf diese Weise werden selbst komplexe Fragestellungen bei Unternehmensgründungen, -veräußerungen oder -umstrukturierungen einer auf den Mandanten zugeschnittenen Lösung zugeführt. Dies gilt genauso für Fragen der Kapitalaufbringung und des Kapitalersatzes.

Unsere Kernpunkte

Folgende gesellschaftsrechtliche Tätigkeiten bilden unsere Schwerpunkte für Sie:

  • Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien; Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG sowie andere gesellschaftsrechtliche Vereinigungen)
  • Veräußerung und Umstrukturierung von Kapital- und Personengesellschaften, sonstiger Unternehmungen sowie gemeinnütziger Einrichtungen: Beratung, Führen von Vertragsverhandlungen und Erstellung der Vertragsdokumente, Haftungsfragen
  • Haftung von Organmitgliedern (Vorstände und Geschäftsführer)

Ansprechpartner

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