In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG erreichen den Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus vermehrt Anfragen von Anlegern, wie sie hinsichtlich der Verwertung der mit den an sie abgetreten Grundschulden und der von ihnen angemeldeten Forderungen umgehen sollen. Hierzu Folgendes:

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 31.10.2016 angekündigt, wurden die Immobilien, auf denen die Grundschulden lasten, aus der Insolvenzmasse freigeben, da eine Verwertung im Rahmen des Verfahrens nicht in Betracht kam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist damit wieder an die Schuldnerin selbst, also an die BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG, zurückgefallen. Die Anleger sind durch diese Freigabe nicht gehindert, die Zwangsversteigerung in die Immobilie zu betreiben. Allerdings können durch die Freigabe aus der Insolvenzmasse auch nur noch die Anleger die Verwertung der Immobilie betreiben, nicht mehr der Insolvenzverwalter.

Bei dem Grundstück in Gersfeld wurde bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Fulda (Az. 5 K 130/16) durch einen Anleger beantragt. Die Anleger können sich dort über den Stand des Verfahrens informieren.

Da die angemeldeten Forderungen der Anleger durch die abgetretenen Grundschulden besichert sind, wurden die Forderungen der Anleger durch den Insolvenzverwalter bisher nur für den Ausfall festgestellt. Eine endgültige Feststellung kann erst erfolgen, wenn die Verwertung der Immobilien abgeschlossen und die Anleger aufgrund ihrer Grundschuld ggf. noch einen Erlös aus der Verwertung erzielt haben oder wenn der Verzicht auf das Sicherungsrecht aus der Grundschuld gegenüber dem Insolvenzverwalter erklärt wird. Sollten die Anleger unsicher sein, ob ihre Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist, so wird darum gebeten, Einsicht beim entsprechenden Grundbuchamt zu nehmen und bei weiteren Fragen sich an den seinerzeit zuständigen Notar Ehlen, Dr. Pürschel und Partner, Tauentzienstraße 3, 10789 Berlin, zu wenden.

Für die Gewährleistung einer effizienten Verfahrensbearbeitung muss von Seiten des Insolvenzverwalters darum gebeten werden, von Anfragen abzusehen. Auf der Website und insbesondere im Gläubigerinformationssystem GIS werden aktuelle Informationen regelmäßig veröffentlicht. Dort kann jeder Gläubiger mit seiner Gläubiger-Pin Einsicht nehmen. 

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