Kurz vor Jahreswechsel verkündete der Insolvenzverwalter von Air Berlin und Niki, Prof. Dr. Lucas Flöther, den Notverkauf der österreichischen Airline an den britischen Luftfahrtkonzern IAG. Doch es gibt Streit, denn das auf Fluggastrechte spezialisierte Portal Fairplane hat Beschwerde gegen die Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg für das Niki-Insolvenzverfahren eingereicht – und gleichzeitig einen Konkursantrag gegen Niki in Österreich gestellt. Nun muss die übergeordnete Instanz in Berlin über die Beschwerde entscheiden.

Der Streit dreht sich letztlich um die sogenannte COMI-Klausel der europäischen Insolvenzverfahrensordnung. Diese besagt, dass das Haupt-Insolvenzverfahren aus dem Land heraus geführt wird, in dem der „maßgebliche Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen“ (Center of Main Interest) eines betroffenen Unternehmens liegt. Das Amtsgericht Charlottenburg sah diesen Mittelpunkt nicht in Wien, bei Niki, sondern in Berlin, am Hauptsitz von Air Berlin. Niki sei auch operativ in den Geschäftsbetrieb von Air Berlin eingegliedert gewesen.

Fairplane sieht einen Interessenkonflikt, weil die Insolvenzverfahren von Air Berlin und Niki in Personalunion von Flöther geführt werden. Wien als Unternehmenssitz müsse deshalb auch Hauptstandort für das Insolvenzverfahren werden.

Das Amtsgericht Charlottenburg blieb nach der Beschwerde von Fairplane bei seiner Ansicht und hat die Angelegenheit an das Landgericht (LG) Berlin weitergereicht. Dort steht eine Entscheidung noch aus, sie soll aber so schnell wie möglich folgen. Falls das LG Fairplane recht gibt, könnte in Folge auch die Bestellung von Flöther als Niki-Insolvenzverwalter in Gefahr sein – und damit auch seine Verhandlungsvollmacht beim Niki-Verkauf an IAG.

Der innerhalb von zwei Wochen eingestielte Niki-Notverkauf bekommt mit der Beschwerde von Fairplane in Berlin und dem Konkursantrag in Wien erneut massiven Gegenwind. Die Beschwerde des Fluggastportals wird in Berlin  von VOIGT SALUS geführt, den Konkurs in Österreich hat dem Vernehmen nach Insolvenzrechtler Lentsch von Kosch & Partner gestellt. Er hatte bereits im Herbst für einen Reiseveranstalter ein Konkursverfahren gegen Niki angestrengt, das jedoch abgewiesen wurde. Das Landesgericht im österreichischen Korneuburg wird seine Entscheidung voraussichtlich in der kommenden Woche fällen. Je nach Ausgang des Berliner Verfahrens könnte es in Österreich dann zu einem sekundären Insolvenzverfahren kommen.

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