Anläßlich des fünf-jährigen ESUG-Geburtstages hatte die Unternehmeredition Rechtsanwälte Robert Buchalik und Joachim Voigt-Salus zu einem Streitgespräch gebeten, das in der heutigen Ausgabe 03/2017 abgedruckt ist. Beide diskutierten über die von dem Gesetzgeber im Jahr 2012 neu geschaffenen Möglichkeiten, ein Schutzschrimverfahren oder ein Eigenverwaltungsverfahren zu organisieren. Voigt-Salus machte deutlich, dass Insolvenzverwalter sehr wohl Unternehmen fortführen und Sanierungslösungen anstreben. Auch setzen sie sich für Inovenzpläne ein, mit denen der Unternehmer restrukturiert wird, betonte Voigt-Salus. Insolvenzverwalter können nach seiner Ansicht diejenigen sein, die mit den Gläubigern und dem Schuldner zusammen nach Lösungen suchen, um eine Krise zu bewältigen. Wegen ihrer auf der gerichtlichen Bestellung fußenden Autorität können sie glaubwürdig vermitteln.

Das Juni-Heft enthält darüber hinanus zahlreiche weitere Beträge, die sich mit der Sanierung von Unternehmen beschäftigen.

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