Am 21. April tritt das Gesetz zur "Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen" in Kraft. Dem Insolvenzgericht ist dann möglich, bei einer Insolvenz von mehreren Gesellschaften, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, einen gemeinsamen Gerichtsstand zu begründen und die Verfahren über einen "Gruppenverwalter" zu koordinieren.  VOIGT SALUS. hat die damit verbundenen Möglichkeiten und die dazu nötigen Voraussetzungen in einer knappen Präsentation zusammengefasst, die in Download-Bereich zur Verfügung steht.

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