Wir helfen dem Eigenverwalter

Der Gesetzgeber hat mit seiner Reform der Insolvenzordnung im Jahre 2012 (ESUG) die Durchführung der Eigenverwaltung gestärkt. Mittels der Eigenverwaltung ist es dem Unternehmen (oder der Person) möglich, sein/ihr Insolvenzverfahren selbst zu organisieren. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer oder seine Organe geeignet sind und dass keine Nachteile für die Gläubiger drohen. Dem Unternehmer stellt das Gericht einen Sachwalter zur Seite, der überwacht und unterstützt. Zur Vorbereitung der Eigenverwaltung kann von dem Insolvenzgericht bis zur Eröffnung ein Schutzschirmverfahren zur Verfügung gestellt werden.

Wir übernehmen die Organisation der Prozesse zur Durchführung der Eigenverwaltung. Vor allem sind wir als Sachwalter tätig. Dabei können wir uns auf eine lange Erfahrung stützen, die sogar in die Zeit zurückreicht, als die Eigenverwaltung ansonsten sich noch im Dörnröschenschlaf befand. Denn wir hatten bereits kurz nach Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 das erste große Eigenverwaltungsverfahren in Deutschland begleitet und so bei der Sanierung einer großen Molkerei mitgewirkt. Seitdem haben wir zahlreiche Sachwalterschaften bei Eigenverwaltungen übernommen und zählen mit zu den Marktführern.

Zudem übernehmen wir Sanierungsmandate mit Übernahme der Organverantwortung (CRO).

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