Am Freitag letzter Woche hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den bereits mit Spannung erwarteten Entwurf eines neuen Sanierungsgesetzes vorgelegt. Wesentlich ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur außerinsolvenzlichen Restrukturierung. Die Umsetzung erfolgt mit einem "Unternehmensstabilisierungsgesetz (StaRUG)", das mit 101 Paragraphen regelt, wie ein Unternehmen auch ohne Insolvenzverfahren seine Schulden mit Stundungen und sogar Verzichten "restrukturieren" kann. Mit einer gerichtlichen Bestätigung wirkt ein solcher "Restrukturierungsrahmen" sogar gegenüber Gläubigern und Vertragspartnern, die dem nicht zustimmen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen verlassen wohl den Gesetzgeber, eine sehr einfaches Instrument zur Entschuldung zur Verfügung zu stellen. Es wird damit zu rechnen sein, dass zahlreiche Hilfen und Kredite "enthaftet werden, die zwar jetzt das Überleben ermöglichen aber auf Dauer eine nicht tragbare Belastung darstellen. Das Gesetz soll nach den Vorstellungen des Ministeriums bereits zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Die Insolvenzordnung (InsO) erfährt mit dieser Reform auch zum Teil wesentliche Änderungen, die vor allem den Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren konkretisieren und an strengere Voraussetzungen knüpfen. Damit soll der Kritik begegnet werden, dass das Eigenverwaltungsverfahren auch mißbraucht werden würde. 

Den 247 Seiten umfassenden Referentenentwurf stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung.

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