Wir beherrschen die Werkzeuge

Die Sanierung und Reorganisation von Unternehmen und deren Trägern ist unsere Kerntätigkeit. Dabei sind wir als Rechtsanwälte, Berater, Sachwalter oder Insolvenzverwalter im Auftrag von Unternehmern, Banken und Gerichten tätig. Auch übernehmen wir Organverantwortung. Die insolvenzrechtlichen Werkzeuge zur Sanierung sind Schutzschirm (ESUG), Eigenverwaltung und Insolvenzplan.  Mit unseren Erfolgen werden wir seit Jahren bundesweit als geschätzte und führende Sozietät im Bereich der Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung wahrgenommen. Unsere Anwälte Joachim Voigt-Salus, Oliver Sietz, Thomas Ellrich, Dr. Franz Zilkens, Stephanie Hotopp, Peter Houben, Dr. Daria Salus und Christian Krönert bestellen die Insolvenzgerichte Aachen, Bonn, Charlottenburg (Berlin), Chemnitz, Cottbus, Dessau-Roßlau, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Köln, Krefeld, Leipzig, Magdeburg, Mönchengladbach und Potsdam. Als Sachwalter begleiten wir Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren.

Mit über 4.500 betreuten Unternehmensinsolvenzen, in denen Gläubiger Forderungen in Höhe von zusammen über 3,8 Milliarden Euro verfolgen, verfügen wir über die Erfahrung und das Rüstzeug, jede nötige leistungs- oder finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahme auch bei Krisen großer Unternehmen innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens einleiten und umsetzen zu können.

Vorreiter für Chancennutzer

Bereits vor der Einführung des Gesetzes zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen (ESUG) im März 2012 setzten wir konsequent die Instrumentarien des Insolvenzrechts zur Erhaltung eines Unternehmens ein – zum Beispiel, indem wir Insolvenzpläne oder übertragende Sanierungen organisiert haben. So konnten wir schon im ersten Jahr nach Einführung der Insolvenzordnung 1999 als Sachwalter mittels eines Insolvenzplanes eine große Molkerei reorganisieren. Damit oblag uns das erste große Sachwalterverfahren in Deutschland. Seitdem werden uns regelmäßig anspruchsvolle Aufgaben zur Restrukturierung bedeutender Unternehmen mit zum Teil mehreren tausend Arbeitnehmern übertragen.
 

Sanieren statt zerschlagen

Vergleichbar ist dieses Vorgehen mit dem in den USA üblichen Gläubigerschutz nach „Chapter 11“. Statt der Zerschlagung eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmens liegt hier der Fokus auf einem Plan, mit dem Unternehmen und Gläubiger gemeinsam den Weiterbetrieb sichern können. Und auch nach Einführung der neuen Möglichkeit, in Deutschland ein Schutzschirmverfahren durchzuführen, sind wir wieder Vorreiter. So betreuen wir ein Unternehmensinsolvenzverfahren mit knapp 500 Arbeitnehmern, das als erstes Schutzschrimverfahren 2012 in der Hauptstadt startete.
 

Kompetenz auf dem Punkt

Aufgrund unseres Engagements sind wir mit allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen befasst. Wir beraten deshalb alle Verfahrensbeteiligte bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer jeweiligen Positionen. Folgende Tätigkeiten bilden hier Schwerpunkte unserer Arbeit:

  • Erstellung von Insolvenzplänen
  • Übernahme von Sachwalterschaften
  • Analysen zur Insolvenzreife und Fortführungsfähigkeit sowie deren Bescheinigung
  • Durchführung von Sanierungstreuhandschaften
  • Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten, insbesondere bei einer komplexen Sicherheitenlage
  • Übernahme von Sanierungsmandaten mit Organverantwortung (CRO)
  • Verteidigung gegen insolvenzspezifische Anfechtungsansprüche
  • Erwerb von Unternehmen aus einem laufenden Insolvenzverfahren

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