Der Bundestag hat gestern Abend eine Lösung zum neu geschaffenen § 3a EStG beschlossen, die die Probleme rund um das ursprünglich vorgesehene Verfahren der Notifizierung nun behebt und die Regelung unmittelbar in Kraft setzt. Das Jahressteuergesetz 2018 muss nun noch die zweite und dritte Lesung im Bundestag passieren und anschließend im Bundesrat Zustimmung erhalten. Möglicherweise könnte die Zustimmung bereits in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 23.11.2018 erfolgen.

Der Verband der deutschen Insolvenzverwalter VID zeigt sich laut seiner heutigen Erklärung erfreut über den mit dieser Lösung verbundenen Zuwachs an Rechtssicherheit: Wir begrüßen den vielfach geforderten und dringend notwendigen Schritt hin zur rechtlichen Sicherheit für die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen. Es bleiben weiterhin Fragen offen in Bezug auf die europarechtliche Einordnung der neuen Regelung, die aber den Zuwachs an Rechtssicherheit nicht grundsätzlich in Frage stellen.

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