Hagen Grote setzt auf eine nachhaltige Sanierung und Restrukturierung der Geschäftsaktivitäten, um sich zukunftssicher aufzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Geschäftsführung der Hagen Grote GmbH am 24.02.2026 beim Amtsgericht Krefeld einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet den rechtlichen Rahmen, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb umzusetzen.

Geschäftsbetrieb ist gesichert

„Für unsere Kunden und Mitarbeiter ändert sich während des Verfahrens praktisch nichts“, erläutert Geschäftsführerin Julia Grote. „So werden wir planmäßig alle laufenden und künftigen Kundenaufträge wie gewohnt und in vollem Umfang bedienen.“ Die Geschäftsführung hat alle Mitarbeitenden auf einer Mitarbeiterversammlung über die Einleitung des Verfahrens informiert. Die Löhne und Gehälter der 87 Beschäftigten sind gesichert und werden bis einschließlich April 2026 durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Regelungen zum Insolvenzgeld übernommen. Das führt zu einer wesentlichen finanziellen Entlastung und begünstigt die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen. Auch über den Monat Mai 2026 hinaus reichen die finanziellen Mittel aus, um die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs zu decken.

Wirtschaftliche Lage machte Sanierung erforderlich

Die Unternehmensleitung bedauert die Notwendigkeit der Maßnahme und ist sich ihrer Verantwortung insbesondere gegenüber ihren Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten bewusst. „Eine zwingend erforderliche Anpassung der Überkapazitäten im Unternehmen konnten wir nicht in einem ausreichenden Umfang erreichen. In dieser Situation haben wir uns entschlossen, die Gesellschaft durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu restrukturieren und hierdurch langfristig zu sanieren.,“ erklärt die Geschäftsführerin. „Für uns als Unternehmen steht der Erhalt der Arbeitsplätze an oberster Stelle. Diesem Verständnis werden wir auch weiterhin folgen.“

Ziel des eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahrens ist es, den Betrieb auch künftig erfolgreich fortführen zu können. Die Maßnahme bietet dabei eine Vielzahl von Instrumenten zur Stabilisierung und Neuausrichtung des Unternehmens, die außerhalb des Verfahrens nicht zur Verfügung stünden. Die unternehmerischen Entscheidungen bleiben dabei in den Händen der Geschäftsführung, was insolvenzrechtlich nur dann zulässig ist, wenn ein Unternehmen frühzeitig selbst die erforderlichen Schritte einleitet und aussichtsreiche Sanierungsmöglichkeiten bestehen. Hiervon hat sich auch das Amtsgericht Krefeld überzeugt; wenige Stunden nach Einreichung des Antrags hat es die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Insolvenzrechtsexpertise ist vorhanden

Für die Dauer der gerichtlichen Sanierung wird das Unternehmen von der u.a. auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Luther sowie der Unternehmensberatung Montag & Montag begleitet. Rechtsanwalt Dr. Boris Ober und Hannah Schütte von Luther sowie Daniel Schlink von Montag & Montag steuern den gesamten Prozess als Generalbevollmächtigte gemeinsam mit der Geschäftsführerin. „Damit sich die eigenverwaltende Geschäftsführung voll und ganz auf die praktische Umsetzung der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung konzentrieren kann, verantworten wir alle insolvenzrechtlichen Fragen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben“, erklärt Dr. Boris Ober auf Nachfrage. Daniel Schlink ergänzt: „Diese Aufgabenteilung kann bei einem Unternehmen mit einem gesunden operativen Kern wie bei Hagen Grote eine effektive Restrukturierung und Rekapitalisierung unterstützen. Durch den weiterlaufenden Geschäftsbetrieb und mit Unterstützung der Mitarbeitenden und der Kunden besitzt das Unternehmen alle Voraussetzungen für eine tragfähige Lösung“.

Sanierungsoptionen werden erarbeitet

Das Amtsgericht Krefeld hat der Geschäftsführung mit Rechtsanwalt Thomas Ellrich von der Sozietät VOIGT SALUS. einen sehr erfahrenen vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt, der – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. „Als Sachwalter ist es meine Aufgabe, das Verfahren und die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger zu begleiten und das Unternehmen bei seinen Sanierungsbemühungen aktiv zu unterstützen.“, erklärt Rechtsanwalt Ellrich.

Die Geschäftsführung wird in enger Abstimmung mit den Gläubigern und unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters nunmehr konkrete Sanierungsoptionen erarbeiten. Sie wird dabei alle Anstrengungen unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken und dessen nachhaltige Zukunft zu sichern. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, welche Lösung die besten Ergebnisse für alle Beteiligten verspricht.

» zum Login