Der auf Kreuzfahrten spezialisierte Reisevermittler KreuzfahrtSafari (Berlin) hat beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Grund ist, dass wegen dem Lockdown seit Anfang letzten Jahres Reisen nicht mehr durchgeführt werden können. Etwa 3.000 Kunden konnten bislang ihre gebuchten und zum Teil sogar angezahlten Kreuzfahrten nicht durchführen. Sie machen gegenüber der KreuzfahrtSafari Rückzahlungsansprüche geltend. Diese Gelder hatte das Unternehmen aber bereits an die Reeder und Veranstalter weitergeleitet, so dass es gar keine Erstattungen mehr vornehmen kann. Zudem macht die Geschäftsführung geltend, dass sie gar nicht im Sinne des Gesetzes verpflichtet sei. KreuzfahrtSafari sei nicht der Reiseveranstalter im Sinne von § 651 k BGB. 

Das Insolvenzgericht hat unseren Partner, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Nach seiner Einschätzung ist der wegen der Pandemie eingestellte Geschäftsbetrieb nicht mehr sanierbar. Zu diesem gehörten neben einer Online-Vermarktung auch drei Reisebüros. Denn Kreuzfahrten werden immer noch nicht durchgeführt. In dem Verfahren werde es nach seiner Einschätzung darum gehen, festzustellen, welche Kundenforderungen bestehen und wer für die Rückzahlungen und Schäden hafte. Dazu sei die Aufklärung der Rechtsverhältnisse zu verbundenen Unternehmen einerseits und andererseits den Reedern und Veranstaltern nötig.

Kunden und alle weiteren Personen, die Ansprüche geltend machen wollen, können sich bereits unter der email "KreuzfahrtSafari@voigtsalus.de" registrieren. Voigt-Salus: "Damit wollen wir sicherstellen, dass wir alle Personen von der Eröffnung des Verfahren informieren können, indem wir an die Absender dann unser Gläubigerrundschreiben versenden können. Mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechnet Voigt-Salus in spästens zwei Monaten.

Den Beschluss über die vorläufige Verwaltung stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung:

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