Das Amtsgericht Köln hat am vergangenen Mittwoch, 01.08.2018, planmäßig das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Thomas Ellrich der Kanzlei VOIGT SALUS. zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Geschäftsführung hatte Ende Mai 2018 einen Insolvenzantrag stellen müssen, der seine Ursache vor allem in Differenzen mit dem Verpächter hatte, wie Ellrich mitteilte. Durch die Anordnung der gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen konnte der laufende Geschäftsbetrieb jedoch vollumfänglich stabilisiert und mittels der insolvenzrechtlichen Instrumentarien uneingeschränkt fortgeführt werden.

Ellrich hatte bereits mit seiner Bestellung zum vorläufigen Verwalter einen Investorenprozess aufgesetzt, um den Betrieb dauerhaft erhalten zu können. Wesentliche Grundlage dieses Prozesses war die Herstellung einer Verkaufsfähigkeit, in die vor allem die Verpächterseite einzubinden war.

Trotz der vor der Insolvenz bestehenden, teils erheblichen, Differenzen ist es innerhalb weniger Wochen gelungen, eine Konsenslösung zu erarbeiten, die einen gemeinsamen Verkaufsprozess zum Inhalt hat. Ein potentieller Käufer der Immobilie und ein Investor für den schuldnerischen Betrieb konnten im Juli gefunden werden, die auch bereits verbindliche Übernahmeangebote unterbreitet haben. Ellrich geht davon aus, dass in den kommenden Wochen die finalen Vertragsverhandlungen abgeschlossen und die notwendigen behördlichen Zustimmungen vorliegen werden. „Bis dahin wird der Geschäftsbetrieb selbstverständlich noch unter der alten Trägerschaft und meiner Führung als Insolvenzverwalter in gewohnter Qualität weitergeführt werden“, so Rechtsanwalt Ellrich. „Die Mitarbeiter wurden auf mehreren Betriebsversammlungen über die rechtlichen Folgen der Insolvenzantragstellung sowie die Insolvenzgeldvorfinanzierung informiert. Erfreulich ist, dass durch die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes Kündigungen von Mitarbeitern verhindert und diesen der designierte neue Betreiber vorgestellt werden konnte, der seine Ideen auch bereits gemeinsam mit mir auf einer Bewohnerversammlung präsentiert hat“, wie Ellrich weiter ergänzt.

Sämtliche angebotenen Leistungen können somit auch weiterhin ohne Einschränkung erfüllt werden, so dass für die Nutzerinnen und Nutzer keine Änderungen zu erwarten sind. Das Haus soll als eigenständige Wohn- und Pflegeeinrichtung mit seinem bewährten Pflegekonzept und den hohen Qualitätsstandards bestehen bleiben und wird durch die designierten Erwerber kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dabei sei geplant, wie Ellrich bestätigt, dass der Erwerber in enger Abstimmung mit dem Immobilieninvestor insbesondere auch weitere Pflegebereiche aufbauen und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität zeitnah beginnen will.

Die bis Ende Juli über das Insolvenzgeld gesicherten Löhne und Gehälter der beschäftigten Mitarbeiter werden auch in der Zeit nach Verfahrenseröffnung gezahlt werden können, weil mit der Verpächterseite eine deutich reduzierte monatliche Pacht für die Zeit ab Verfahrenseröffnung verhandelt werden konnte.

Das Ziel einer übertragenden Sanierung auf den neuen Betreiber liegt nach Ansicht des Verwalters Ellrich in greifbarer Nähe und wird in den kommenden Wochen erwartet.

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