Mit Beschluss vom 28.10.2020 hat das Amtsgericht Potsdam das Insolvenzverfahren über die art4live GmbH eröffnet und unseren Partner Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen hatte sich darauf spezialisiert, für Verbände, Unternehmen und Vereine Abstimmungen elektronisch zu organisieren. Weil während der Corona-Pandemie Veranstaltungen abgesagt werden mussten und nicht mehr stattfanden, geriet der Betrieb in eine existenzielle Krise. Doch dies ist nicht der einzige Grund des Insolvenzverfahrens. Denn zudem belastet das Unternehmen ein Rechtsstreit, den der VfB Stuttgart wegen Schadensersatzleitungen führt. Ob die art4live überhaupt für den Schaden eines WLAN-Ausfalls bei einer Mitgliedersammlung verantwortlich ist, ist streitig und steht nicht fest. Die Aufklärung dazu wird voraussichtlich wesentlicher Inhalt des Insolvenzverfahrens sein. Immerhin findet dieser Vorfall sogar Beachtung in den Stuttgarter Lokalnachrichten.

Die Stuttgarter Nachrichten schrieben am 11.11.2020:

"Stuttgart - Fast anderthalb Jahre liegt die Mitgliederversammlung beim VfB Stuttgart schon zurück, die in der WLAN-Panne und dem anschließenden Rücktritt von Wolfgang Dietrich ein unrühmliches Ende fand. Und noch immer kann der Fußball-Bundesligist keinen Schlussstrich unter dieses Kapitel ziehen. Am Mittwoch sollte vor dem Stuttgarter Landgericht der Rechtsstreit über die Verantwortung der Abstimmungspanne verhandelt werden. Zur Erinnerung: Der Technikdienstleister art4live aus Potsdam hatte den VfB zunächst auf eine Zahlung in Höhe von knapp 31 000 Euro verklagt. Die Stuttgarter Gegenseite forderte ihrerseits Schadensersatz. Es geht um die Frage, wer für den Ausfall der Abstimmungsgeräte verantwortlich war, mit Hilfe derer die Mitglieder über eine Abwahl Dietrichs abstimmen sollten. Der Streitwert wurde auf 480 000 Euro taxiert.

Technikfirma und VfB beschuldigen sich gegenseitig

Doch nun wurde der Verhandlungstermin vor der IT-Kammer des Landgerichts abgesetzt. Der Grund: Über das Vermögen der Technikfirma war am 28. Oktober vor dem Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Weshalb das Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht nun erst einmal unterbrochen werden muss.

Wie es weitergeht, ist völlig offen und hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens in Berlin ab. Der Geschäftsführer der Firma war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht erreichbar. Ein Sprecher des VfB Stuttgart erklärte, man habe die Insolvenz zur Kenntnis genommen. Erledigt ist die Sache für den VfB damit aber keineswegs. „Wir werden versuchen, unsere Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.“

Der Bundesligist muss seine Forderung nun bei Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus anmelden. Die Chancen, noch an Geld zu kommen, sind sicher nicht gestiegen. Andererseits ist auch der Klageweg der Gegenseite noch offen, da auch der Insolvenzverwalter versuchen könnte, seinen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Das Kapitel Mitgliederversammlung 2019 ist für den Club aus Cannstatt also noch lange nicht beendet."

Der Eröffnungsbeschluss steht im Download-Bereich zur Verfügung:

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