Die Fluggesellschaft Small Planet musste Insolvenz beim Amtsgericht Charlottenburg anmelden, nachdem die für die Fortentwicklung des Geschäftes nötige Unterstützung durch die litauische Muttergesellschaft nicht mehr zur Verfügung gestellt werden konnte. Unser Partner, Joachim Voigt-Salus, gelang es mit den Eigenverwaltern von CMS Hasche während des Vorverfahrens die Fugzeuge "in der Luft" zu halten, so dass alle Aufträge abgearbeitet werden konnten. Für die Fluggäste und Kunden konnten somit die Schäden extrem minimiert werden. Leider gelang es nicht, eine dauerhafte Sanierungslösung zu etablieren.

In dem deshalb im Regelverfahren im  Dezember 2018 eröffneten Insolvenzverfahren hatten über 11.000 Gläubiger Forderungen zur Insolvenztabelle gemäß §§ 38, 174 Insolvenzordnung anmeldet. Die angemeldeten Beträge belaufen sich in Summe auf über 43 Mio. €. Unser Partner Joachim Voigt-Salus hat als Insolvenzverwalter die Gläubiger mit  dem eigens eingerichteten Gläubigerportal informiert.

Der Insolvenzverwalter, unser Partner Joachim Voigt-Salus, teilte mit, dass vor allem Passagiere Ansprüche wegen Verspätungen ihrer Flugreisen verlangen. Diese Verbindlichkeiten seien auch der Grund der Krise und der Insolvenz. Voigt-Salus macht den Gläubiger keine Hoffnung auf hohe Ausschüttungen. Grund sei, dass vor allem Haftungsansprüche gegen die litauische Muttergesellschaft inzwischen wertlos seien, weil diese sich ebenfalls in einem Insolvenzverfahren befinde. 

Inzwischen ist Inhalt des Verfahren die Abwehr von einer Strafzahlungspflicht nach § 30 Abs. 1 Satz 1 TEHG (bzw. § 18 Abs. 1 TEHG a.F.) wegen Nicht- bzw. verspäteter Abgabe der Berechtigungen, die nach - bestrittener - Rechtsauffassung von der Behörde als Masseforderung geltendgemacht wird. Wirtschaftlich überrascht dies, da die Abgabepflicht die „Gegenleistung“ für in 2018 verbrauchtes CO2 ist. Zudem führt die Rechtsprechung dazu, dass die Masse in hohem Maße zu Lasten der Insolvenzgläubiger durch in der Vergangenheit verbrauchte Emissionen angegriffen wird. Im Fall von Small Planet kommt hinzu, dass der Flugbetrieb bereits vor Eröffnung eingestellt wurde und somit nach insolvenzrechtlicher Betrachtung diese Ansprüche Insolvenzforderungen sein müssen. Die Forderungen, die die Behörde geltend macht sind beträchtlich und übersteigen den schmalen Massebestand bei Weitem. Der Verwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus geht gegen diese Belastung der Masse  verwaltungsgerichtlich vor. Allerdings ist damit ein jahrelanger Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten die Folge. Von dem Ausgang dieser Verfahren werde allerdings abhängen, ob die Insolvenzgläubiger überhaupt mit einer kleinen Quote auf ihre Ansprüche rechnen können.   

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