Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat auf Drängen der RAK Berlin auf Landesebene und der BRAK auf Bundesebene die Rechtsanwälte in den Antragsprozess einbezogen, nachdem bislang die Anträge nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern eingereicht werden konnten. Die Antragsteller müssen sich in dem Verfahren vertreten lassen.Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Für junge Unternehmen werden andere Monate zum Vergleich herangezogen.

Antragsberechtigt sind auch Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

Die Antragsfrist soll bis 30. September 2020 verlängert werden.

Weitere Angaben können auf der Web-Seite des Wirtschaftsministeriums entnommen werden.

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