Die Fortführungslösung im gerichtlichen Sanierungsverfahren des mittelständischen Automobilzulieferers Heinz Schwarz GmbH & Co. KG ist nunmehr auch formell erfolgreich abgeschlossen: Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Investor am 11. November 2022 sind zwischenzeitlich auch die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt und alle Bedingungen für den Übergang des Unternehmens auf den Investor erfüllt. Damit ist die Übernahme rechtlich wirksam und der Geschäftsbetrieb von Schwarz Werkzeugbau wird rückwirkend zum 01. Oktober 2022 auf die Kesseböhmer Gruppe übertragen. „Nachdem die Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Bielefeld den Kaufvertrag einstimmig genehmigt hatte, sind alle Beteiligten nun umso erleichterter und erfreuter über dessen Inkrafttreten. Dass der Fortbestand von Schwarz Werkzeugbau noch in diesem Jahr final umgesetzt werden konnte, war nur durch den Pragmatismus und Lösungswillen auf allen Seiten möglich. Mein besonderer Dank gilt dem Investor Oliver Kesseböhmer, den beteiligten (Haupt-)Kunden und Banken und nicht zuletzt der Geschäftsführung und den hochmotivierten Mitarbeitern, ohne die diese erfolgreiche Umsetzung nicht möglich gewesen wäre“, resümiert Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

„Es geht weiter mit voller Kraft“

„‚Bei Schwarz Werkzeugbau geht es weiter!‘ – das ist für uns der Satz des Tages. Damit erfährt ein turbulentes Jahr, das für uns alle nicht einfach war, doch noch einen gelungenen Abschluss. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Partner können mit der beruhigenden Nachricht, dass es weiter geht, in die verdiente Weihnachtszeit gehen. Ich danke allen ganz herzlich für ihre Loyalität, ihre Ausdauer und ihre Zuversicht. Gemeinsam können wir jetzt wieder mit voller Kraft im neuen Jahr durchstarten“, sagt Diedrich Diedrichsen, der als Geschäftsführer der Fortführungsgesellschaft auch nach der Übernahme das Unternehmen leitet. Beim Standort, den Kundenaufträgen und dem Namen „Schwarz Werkzeugbau“ gibt es ebenfalls keine Veränderungen. Aber auch der Investor ist eine Konstante für den traditionsreichen Werkzeugbauer: Die Kesseböhmer Gruppe war und ist bereits langjähriger Mitgesellschafter des Unternehmens; durch die jetzt umgesetzte noch stärkere Verankerung in den Kesseböhmer Unternehmensverbund ergeben sich für Schwarz Werkzeugbau zusätzliche strategische Optionen und Synergien.

Bei seiner Arbeit konzentriert sich Schwarz Werkzeugbau weiter auf das Automobilgeschäft, wird aber noch mehr Fokus auf das Seriengeschäft legen und den reinen Werkzeugbau nur noch durchführen, wenn auskömmliche Preise mit den Kunden der Automobilbranche vereinbart werden können. Somit wird auch der Werkzeugbau bei Schwarz in der Herstellung großvolumiger Werkzeuge für die Außenhülle von Fahrzeugen nach wie vor ein wichtiges Standbein bleiben. Dieser Bereich ist von der aktuellen Mobilitätswende, der Elektrifizierung, nicht betroffen; anders als zum Beispiel der Antriebsstrang, der bei Schwarz Werkzeugbau noch nie eine wesentliche Rolle gespielt hat. Der Bereich der Serienfertigung, insbesondere die Teileproduktion für Kleinserien, soll in den nächsten Jahren deutlich ausgebaut werden. Hier laufen diverse Verhandlungen mit Kunden, die in der Entwicklung für die Zukunft zuversichtlich stimmen.

Eigenverwaltung brachte schnelles Ergebnis

„Die Geschwindigkeit, mit der die Lösung für Schwarz Werkzeugbau im Rahmen der Eigenverwaltung gefunden wurde und nun in Kraft treten kann, war entscheidend für die Fortführung des Unternehmens. Denn ein planbares Neugeschäft für 2023 war nur möglich, weil den Kunden noch in diesem Jahr eine sichere Lösung präsentiert werden konnte – so sind bereits jetzt erste neue Anfragen für langfristige Projekte eingegangen. Das ist eine Entwicklung, die uns alle sehr freut“, sagt Rechtsanwalt Thomas Ellrich von der Kanzlei VOIGT SALUS. Rechtsanwalt Thomas Ellrich war neben seinem Leipziger Partner Christian Krönert Generalbevollmächtigter für die insolvenzrechtlichen Belange des Eigenverwaltungsverfahrens. Beide wurden vom Kölner Partner der Kanzlei Dr. Franz Zilkens unterstützt. „Nach der Rettung und Sicherung des Betriebes durch den Investor und der Fortsetzung des operativen Geschäfts unter einem neuen Rechtsträger muss nunmehr noch der alte Unternehmensmantel im weiteren Verfahren abgewickelt werden. Das ist eine typische und routinemäßig durchzuführende Maßnahme, die wir höchstwahrscheinlich in knapp zwei Jahren abgeschlossen haben werden. Hier kommt uns unsere Expertise im Bereich der Insolvenzverwaltung zugute. Die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung, auch für diese Abwicklungstätigkeiten, zeugt vom Vertrauen der Gläubiger in unser Sanierungsteam. Nach Abschluss dieser Aufgabe sind wir zuversichtlich, eine relevante Gläubigerquote von über 30 Prozent auszahlen zu können“, prognostiziert Rechtsanwalt Christian Krönert. Er wird nach Übergang des Geschäftsbetriebes durch den Investor als CWO (Chief Workout Officer) in die Geschäftsleitung der Schuldnerin eintreten.

Der vorangegangene Investorenprozess wurde maßgeblich durch die Unternehmensberatungsgesellschaft MONTAG & MONTAG koordiniert. Unterstützung im Verfahren gab es zudem in betriebswirtschaftlichen Fragen und im Bereich des Verfahrens-Controllings seitens der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG. Das Team um Geschäftsführer Simon Leopold sorgte insoweit während der Sanierung für die laufende kaufmännische Begleitung mitsamt Finanz- und Liquiditätsplanung.

Sozialverträgliche Sanierung trotz angespannter Wirtschaftslage

Auch wenn der Großteil der Stellen des Werkzeugbauers erhalten geblieben ist, war eine Anpassung der Personalstruktur bedauerlicherweise unabwendbar: Letztlich 51 Mitarbeiterstellen mussten abgebaut werden, weil die Finanzplanung im Konzept des Investors von einer reduzierten Leistung, von reduziertem Umsatz jedenfalls in den kommenden zwei bis drei Jahren ausgeht; das schon alleine in Anbetracht der Tatsache, dass nur noch auskömmliche Werkzeugaufträge angenommen werden sollen. Dank der intensiven Zusammenarbeit von Betriebsrat, Investor, Geschäftsführung und Sachwalter konnte die Sanierung dabei so sozial verträglich wie möglich erfolgen. Dazu wurde eine Transfer- beziehungsweise Qualifizierungsgesellschaft gegründet, die den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den bestmöglichen Übergang in ihr neues Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt gewährleistet, derweil die betroffenen Mitarbeitenden in der Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft während der Übergangszeit ein vollwertiges Arbeitsverhältnis behalten. Entsprechende Vereinbarungen sind mit dem Betriebsrat und deren rechtlichen Beratern (unter Einbindung der zuständigen Gewerkschaft) im Rahmen von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen getroffen worden.

Das Traditionsunternehmen Heinz Schwarz GmbH & Co. KG war durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage in die Krise geraten. Zum tiefgreifenden Strukturwandel in der Werkzeugbaubranche, insbesondere gilt das im Automotive-Bereich, kamen massiv gestiegene Preise für Material und Energie sowie der sprunghafte Anstieg der Transportpreise in 2022. Diese zusätzlichen Kosten konnten nicht hinreichend weitergegeben werden; der Vorleistungs- und insbesondere Vorfinanzierungsaufwand stieg enorm. Umgehend eingeleitete Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquidität konnten durch das Unternehmen außergerichtlich ohne Nutzung des „Instrumentenkastens“ der Insolvenzordnung nicht abgeschlossen werden. Deshalb beantragte die Geschäftsführung von Schwarz Werkzeugbau beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Das gerichtliche Sanierungsverfahren wurde am 1. Oktober 2022 eröffnet.

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