Rechtsanwalt Thomas Ellrich der Kanzlei VOIGT SALUS konnte eine Quote an die Gläubiger der Taps Orientteppich GmbH aus Köln in Höhe von deutlich mehr als 30% ausschütten. Grund dieses für die Gläubiger sehr erfreulichen Ergebnisses waren die sich aus dem deutschen Insolvenzanfechtungsrecht ergebenden Ansprüche, die in dem Verfahern zuhauf durch aufwendige Recherchetätigkeiten ermittelt und durchgesetzt werden konnten. "Hier zeigt sich wieder einmal, wie sinnvoll die Regelungen des deutschen Anfechtungsrechts sind. Alle Bestrebungen, das Insolvenzanfechtungsrecht weiter zu beschneiden, führen zu deutlich schlechteren Ergebnissen in den Verfahren und somit für die gesamte Gläubigergemeinschaft", erklärte Ellrich hierzu.

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