Erwartungsgemäß hat der Bundestag am Donnerstag, 17.09.2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes in der von dem Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit dieser Änderung bleibt die Insolvenzantragspflicht für die Gesellschaften ausgesetzt, die wegen der Corona Pandemie zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Unterstützung erfuhr der Änderungsantrag auch von den Fraktionen der Linken und von Bündnis 90/die Grünen. Die AfD und die FDP votierten gegen die Änderung.
 

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