• Immer weniger Insolvenzen, 19,7 % weniger aus im Vorjahresquartal
  • Trotz Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch im Mai kein deutlicher Anstieg!

Nachdem bereits im letzten Jahr histrorisch niedrigste Zahlen von Unternehmensinsolvenzen registriert werden konnten, erstaunt, dass sich dieser Trend auch im ersten Quartal dieses Jahres fortsetzt. Das Statistisches Bundesamt, Destatis hat in der heutigen Pessemitteilung bekannt gegeben, dass es ersten Quartal 2021 gab es 19,7% weniger Insolvenzen im Vergleich zum Vorjahr. Destatis begründet dies in der Pressemitteilung wie folgt:

"Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für das 1. Quartal 2021. Ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht im 1. Quartal 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt."

Doch auch im Mai 2021 gab es nach der heutigen Pressemeldung des Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) nur einen moderaten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. Der VID schreibt in seiner Mitteilung:

Die Zahlen* des Statistischen Bundesamts zeigen für den Mai 2021 einen leichten Anstieg der eröffneten Regelinsolvenzen von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dieser leichte Anstieg liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019 (-10 % im Mai 2019). „Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Ganz im Gegenteil, wir liegen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Der Vergleichsmonat Mai 2020 stand bereits vollumfänglich unter dem Eindruck der Coronapandemie inklusive Finanzhilfen, Kurzarbeitergeld und der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten. Die Hilfen wirkten sich dämpfend auf die Insolvenzzahlen aus.

"Die meisten Coronahilfen der Bundesregierung sind mittlerweile bei den betroffenen Unternehmen angekommen. Diese vorhandene Liquidität wird von den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträgern trotz umfangreicher Stundungen nicht eingefordert. „Fiskus und Kassen haben sich schon sehr früh auf eine Praxis fortlaufender Stundungen verständigt, um die staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht durch Zwangsvollstreckungen und Insolvenzanträge zu unterlaufen“, erklärt Niering.

Die Überbrückungshilfe III wurde bis Ende September verlängert. Damit scheint sich noch bis zur Bundestagswahl die niedrige Insolvenzquote politisch gewollt fortzusetzen.

Die Zahlen des VID stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung:

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