In sprichwörtlich allerletzter Minute hat am 28.1.2021 der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Erweiterung des Anfechtungsschutzes für gestundete Forderungen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen:  S.  https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19206.pdf. Die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung zu stellen, war bis zum 31.01.2021 ausgesetzt, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere stellte der Gesetzgeber darauf ab, dass Aussicht besteht, Corona-Hilfen zu erlangen. Diese Frist ist nun bis zum 30.04.2021 verlängert worden.

Dem Bundesrat ist diese Gesetzesänderung für seine Sitzung am 12.02.2021 vorgelegt.

Wir stellen im Download eine Übersicht zu der Insolvenzantragspflicht zur Verfügung. Diese ersetzt allerdings keinen Rat durch einen Experten!

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