Der im reinen Onlinegeschäft tätige Schuhhändler Shoeinc hat beim Amtsgericht Krefeld einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Etwa 3000 Kunden machen derzeit Rückzahlungsansprüche geltend. Das Insolvenzgericht hat unseren Partner, Rechtsanwalt Thomas Ellrich, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Nach seiner Einschätzung ist der faktisch eingestellte Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführbar und insoweit auch nicht sanierungsfähig. In dem Verfahren werde es nach seiner Einschätzung darum gehen, festzustellen, welche Forderungen von Gläubigern bestehen und was mit den erhaltenen Kaufpreiszahlungen geschehen ist. Dazu sei die Aufklärung der Rechtsverhältnisse vor allem auch zu verbundenen Unternehmen und die Auswertung des gesamten Zahlungsverkehrs seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit nötig.

Kunden und alle weiteren Personen, die Ansprüche geltend machen wollen, können sich zeitnah unter der email "shoeinc@voigtsalus.de" registrieren. Rechtsanwalt Ellrich erklärt hierzu: "Damit wollen wir sicherstellen, dass wir alle Personen von der Eröffnung des Verfahren informieren können, indem wir an die Absender dann unser Gläubigerrundschreiben versenden können." Mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechnet Ellrich in spätestens zwei Monaten. Erst nach der formellen Verfahrenseröffnung können Forderungen im Verfahren angemeldet werden; vorher eingehende Anmeldungen können keine Berücksichtigung finden. Eine von betroffenen Kunden verständlicherweise gewünschte Rückzahlung ist insolvenzrechtlich nicht zulässig und mangels vorhandener Liquidität im Verfahren im Übrigen aktuell auch gar nicht möglich, ergänzt Ellrich.

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