Der Verband der deutschen Insolvenzverwalter (VID) kritisiert den Entwurf zum neuen Insolvenzstatistikgesetz: Am 18.9.2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Regierungsentwurf zum 3. Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht. Der Regierungsentwurf sieht u. a. eine Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes vor.Trotz einiger begrüßenswerter Änderungsvorschläge – wie dem Wegfall der Mitteilungen an die Gerichte sowie der künftigen Verpflichtung zu elektronischen Datenlieferungen – bestehen laut VID erhebliche Kritikpunkte am vorgelegten Entwurf. Die ausführliche Stellungnahme des VID finden Sie in der Rubrik "Gesetzgebung – Stellungnahmen« auf der VID-Website www.vid.de".

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