Die auf Initiative des Berufsverbands der Insolvenzverwalter, VID, ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Insolvenzverfahren 4.0 hat dem Gesetzgeber und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun Lösungsansätze für ein digitales Insolvenzverfahren vorgelegt. Insbesondere bei den von der Insolvenzordnung vorgesehenen Anforderungen bei "Zustellungen", "Forderungsanmedungen" und "Gläubigerinformationen" können nach Ansicht der Autoren des erarbeiteten "Eckpunkte-Papiers" digitale Kommunikationsmöglichkeiten eine kostensparende und schnelle digitale Arbeitsweise ermöglichen.

Das Eckpunkte-Papier des VID stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung:

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