• Kanzlei VOIGT SALUS. stellt vorläufigen Sachwalter
  • Betrieb wird fortgeführt
  • Kundenaufträge mit Anzahlungen vor dem 25.02.2021 nur mit Nachzahlung ausführbar
  • Insolvenzgeld sichert Löhne der 72 Beschäftigten bis Ende April
  • Investorengespräche aufgenommen

EW Energy World vertreibt und vermarktet ökologisch nachhaltige Heizsysteme wie Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen aber auch Photovoltaikanlagen. Zugleich vermittelt EW Energy World Finanzierungen für ihre Kunden und unterstützt diese bei der Beantragung staatlicher Fördermittel.

Im Februar musste die Gesellschaft einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen, dem seitens des zuständigen Amtsgerichts Köln nach erfolgter Prüfung der Sanierungsplanung und der Voraussetzungen der Eigenverwaltung entsprochen wurde.

Grund für die eingeleitete Eigenverwaltung ist eine aufgrund der Corona-Beschränkungen notwendig gewordene Restrukturierung. Das nunmehr beantragte Verfahren dient dem Erhalt des Unternehmens und berücksichtigt zugleich die im Verfahren maßgeblichen Interessen der beteiligten Gläubiger (§ 1 InsO). Mit der Eigenverwaltung können überdies weitergehende Maßnahmen genutzt werden, die die Ertrags- und Liquiditätslage deutlich verbessern. So sind etwa die Löhne und Gehälter der 72 Beschäftigten über das Institut des Insolvenzgeldes gesichert.

Bei einem Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung vollumfänglich im Amt und wird vorliegend von einem Team um den auf Insolvenzsituationen spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Rolf Leithaus (CMS Hasche Sigle) beraten, der zugleich als Generalbevollmächtigter agiert. Rechtsanwalt Thomas Ellrich der renommierten Kanzlei VOIGT SALUS wurde durch das Amtsgericht Köln nach Anhörung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er übernimmt eine Aufsichtsfunktion und überwacht das Verfahren engmaschig.

Derzeit wird der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang aufrechterhalten und die Geschäftsführung sowie der Generalbevollmächtigte befinden sich in enger Abstimmung mit den Beteiligten. Angestrebt ist eine nachhaltige Sanierung, wobei parallel sowohl die Sanierung über einen Insolvenzplan als auch die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an einen Investor (sog. „Dual-Track“) vorbereitet wird.

Die wesentliche operative Herausforderung im Verfahren besteht nach Auskunft von Rechtsanwalt Ellrich vor allem darin, die aktuellen Auftragsverhältnisse unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des Insolvenzverfahrens abwickeln zu können. So haben mehr als 500 Kunden – zum Teil erhebliche – Anzahlungen an die EW Energy World geleistet und mit den noch offenen Restkaufpreisraten können die mit der Abarbeitung verbundenen Kosten (darunter insbesondere die Materialkosten) nicht vollständig gedeckt werden. Daher ist eine weitere Auftragserfüllung nur dann insolvenzrechtlich zulässig, wenn das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Kunden erfolgreich nachverhandelt werden kann, um zumindest eine Kostendeckung herzustellen.

EW Energy World hat in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter und den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses einen Großteil der Kunden über die Antragstellung und die damit verbundenen Rechtsfolgen informiert. Zugleich wird den Kunden eine Auftragserfüllung angeboten, wenn diese bereit sind, einer Zusatzzahlung zuzustimmen.

Der Vorteil besteht jedenfalls bei denjenigen Kunden, die bereits Anzahlungen an EW Energy World geleistet haben, nach den Angaben von Rechtsanwalt Ellrich darin, dass die Vertragsverhältnisse erfüllt werden können, auch wenn der Kaufpreis über dem ursprünglich vereinbarten Budget liegt. Anderenfalls können im Fall der Nichterfüllung die sodann entstehenden Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Kunden nur noch als ungesicherte Insolvenzforderungen im Rang nach § 38 InsO am Insolvenzverfahren teilnehmen, die am Ende des Verfahrens quotal bedient werden, sofern ausreichende Masse zur Verfügung steht.

Zur insolvenzfesten, d.h. insolvenzgeschützten Abwicklung der Zahlungen hat der Generalbevollmächtigte im Zusammenwirken mit dem vorläufigen Sachwalter Ellrich ein Treuhandkonto eingerichtet. Mit der Abwicklung der Aufträge über dieses Konto ist sichergestellt, dass Kundenzahlungen ausschließlich zweckgebunden für die durch den Einbau entstehenden Kosten und Aufwände eingesetzt werden.  

Erste positive Kundenreaktionen liegen vor und es werden bereits zahlreiche Auftragsverhältnisse unter den neu verhandelten Konditionen abgearbeitet, wie Thomas Ellrich berichtet.

Der umgehend nach Anordnung der Eigenverwaltung aufgesetzte Investorenprozess zeigt bereits nach sehr kurzer Zeit erste positive Resonanz. So liegen seit Ende März indikative Kaufangebote mehrerer Erwerbsinteressenten vor. Rechtsanwalt Ellrich ist daher zuversichtlich, dass eine langfristige Sanierung der EW Energy World mittels des eingeleiteten Investorenprozesses möglich sein kann. Er fügt jedoch hinzu, „dass die aktuellen Verhandlungen naturgemäß erst am Anfang stehen und die nächsten 2-3 Wochen zeigen werden, wie sich die weiteren Gespräche entwickeln.“

Den Beschluss des Amtsgerichts Köln finden Sie Downloadbereich.

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