Der Koalitionsausschuss der die Bundesregierung tragenden Parteien hat mit seinem Beschluss vom 3. September 2022 auch eine "Erleicherung" bei der Pflicht, Insolvenzanträge zu stellen, in Aussicht gestellt.  Allerdings formuliert der Koaliationsausschuss sehr diffus. Wortwörtlich heiß es dort nur: "Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt." (Seite 11)

Dies erinnert an die Corona-Pandemie, bei der mittels eigener Insolvenzgesetze über Monate die Insolvenzantragspflicht sogar gänzlich ausgesetzt war.

Der Antragspflicht unterliegen Organe einer Gesellschaft, wenn diese zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Die Ankündigung des Koaliationsausschusses wird in der Insolvenzpraxis bereits heiß diskutiert. Zum Teil wird entgegnet, dass die Aussetzung kaum geeignet sei, die Krisen zahlreicher Unternehmen zu beseitigen. Bestenfalls weitere Markeingriffe mit Subventionspotential könnten helfen, den Energiepreisschock zu bewältigen. Andere mutmaßen, dass die Regierung die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung (wieder) erleichern will, obwohl dieser gerade eben verschärft wurde. Andere argumentieren, dass die Regierung auf jeden Fall Insolvenzanträge verhindern möchte, weswegen sie wohl über eine Gesetzesänderung den Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung auf drei Monate verkürzen will. Unser Partner Joachim Voigt-Salus prognostiziert, dass die drastische Verteuerung von Energie ein längerfristiger Zustand sein wird, auch wenn das Preisniveau durch das Zurückgehen spekulativer Eingriffe und einer möglichen Angebotsverbesserung im neuen Jahr womöglich etwas sinken könnte. Trotzdem würden nach seiner Einschätzung zahlreiche Geschäftsmodelle in Frage stehen. Diesen Unternehmen sei auch nicht mit einer Änderung der Insolvenzantragspflicht geholfen, argumentiert Voigt-Salus.

 Das Ergebnis-Papier des Koalitationsausschusses stellen wir als PDF-Dokument im Download-Bereich zur Verfügung  

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