Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KreuzfahrtSafari GmbH ist mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 1.9.2021 eröffnet. Die Gläubiger sind aufgerufen, ihre Ansprüche bei dem Verwalter, unserem Partner Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, bis zum 21.10.2021 anzumelden. Dies kann elektronisch über das von uns über diese Web-Seite bereitgestellte GläubigerInformationsSystem erfolgen (siehe den Button rechts). Wir haben knapp 2.000 potentielle Gläubiger idendifiziert, die auch postalisch mit einem Rundschreiben benachrichtigt werden.

Die KreuzfahrtSafari GmbH ist ein Opfer der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die von ihr veräußerten Kreuzfahrten konnten wegen den Anfang letzten Jahres verfügten Lockdows nicht mehr stattfinden. Damit sind Anzahlungen von Reisenden entwertet. Eine Erstattung durch die KreuzfahrtSafari konnte nicht mehr erfolgen, weil diese die Anzahlungen im Wesentlichen an die Reeder und andere Dienstleister weitergeleitet hatte. Die Geschäftsführung der KreuzfahrtSafari macht darauf aufmerksam, dass Reiseveranstalter die Reisedienst Kaiser GmbH gewesen sei. Für diese habe sie auch den Reisesicherungschein im Sinne von § 651r BGB zur Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Voigt-Salus erklärte, dass ihm inzwischen verschiedene Urteile von unterschiedlichen Gerichten zur dieser Rechtsfrage bekannt geworden seien. Danach ist nicht auszuschließen, dass die KreuzfahrtSafari GmbH womöglich zumindet aus Anschein wie ein Reisedienstveranstalter haften könnte. Schwierig sei dann allerdings die Schadensabwicklung mit der Reisedienst Kaiser GmbH, weil über diese Gesellschaft der Avalkredit für die Stellung des Reiseversicherungsscheines erfolgt sei. Die Reisedienst Kaiser GmbH sei zudem gesellschaftsrechtlich mit der KreuzfahrtSafari verbunden.  Voigt-Salus rechnet deshalb mit einem langen Verfahren, bis die Ansprüche und Rechte geklärt sind.

Den Eröffnungsbeschluss stellen wir im Download-Bereich zur Verfügung.

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