Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Fördertopf gebildet, mit dem Hilfen bei der Aufstellung von Insolvenzplänen gewährt werden. In der Verordnung heißt es dazu: Gegenstand der Förderung sind Zuwendungen zu den Ausgaben für Sanierungskonzepte, welche den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Anlehnung an den vom Institut der Wirtschaftsprüfer formulierten einheitlichen Standard IDW S6 entsprechen, vor Eintritt der Insolvenzantragspflicht oder für die Aufstellung eines Insolvenzplanes gemäß den §§ 217 bis 234 der Insolvenzordnung sowie für den gemäß § 270b Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung erforderlichen Insolvenzplan. In Sachsen gibt es diese Fördermöglichkeit bereits seit einiger Zeit. Wir können dazu weiter beraten.

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