Die internationlae Sozietät von Rechtsanwälten Noerr weist mit einem sehr informativen Bericht darauf hin, dass Berlin eine drastische Verschäftung der Wegzugsbesteuerung vorsieht. Betroffen von diesen Verschäfungen werden Personen sein, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, Gesellschafter sind und dauerhaft ins Ausland wegziehen. Betroffen von der Wegzugsbesteuerung sind Anteile an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG). In der Folge wird unter Aufdeckung etwaiger stiller Reserven ein fiktiver Veräußerungsgewinn realisiert und besteuert, obwohl durch den Wegzug, die Schenkung oder die Vererbung grundsätzlich keine Liquidität zufließt.

» zum Login