Die Minister für Justiz aus den EU-Mitgliedsländern haben sich auf Vorschläge der Kommission geeinigt, mit der Restrukturierungen der Unternehmen einfacher und die Befriedigung der Gläubiger besser werden sollen. Die neuen Regelungen sollen

  • Rechtssicherheit bieten und den „Insolvenztourismus“ unterbinden,
  • die Insolvenzregister vernetzen,
  • bessere Überlebenschancen für Unternehmen ermöglichen und
  • einen Rahmen für Gruppeninsolvenzverfahren schaffen.

Der Rat muss diese Verordnung noch annehmen. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 erfolgen. Dann ersetzen diese Vorschriften die bisherigen  europäischen Vorschriften zum Insolvenzrecht (Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren).

Die vollständige Mitteilung der Kommission steht hier zur Verfügung.

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