Im August 2023 musste die SIBU-Mobil Krankenfahrten GmbH einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Hintergrund der Antragstellung waren aufgelaufene Verbindlichkeiten, die durch die deutlich reduzierten Umsätze in der Corona-Zeit nicht mehr zum Ausgleich gebracht werden konnten und somit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens überstiegen. Das seit 1996 bestehende Unternehmen beschäftigte zwischenzeitlich deutlich mehr als 100 Arbeitnehmer und wurde einzelunternehmerisch vom Gründungsgesellschafter Sinan Bulca aufgebaut und geführt.

Es gab zahlreiche Themenkomplexe in dem Unternehmen, die umgehend gelöst werden mussten. Dennoch konnte während des vorläufigen Insolvenzverfahrens bzw. nach Insolvenzeröffnung der Geschäftsbetrieb wie gewohnt weitergeführt werden. Kein Patient musste sich aufgrund der Unternehmenssanierung Sorgen um seine Versorgung machen. Diese wurde in der gewohnten Qualität weiter erbracht. Auch die Löhne der Mitarbeiter waren durch das Insolvenzgeld bis Ende September 2023 gesichert, was dem Verfahren Zeit für die Zielerreichung ermöglichte.

Zielstellung war eine vorübergehende Fortführung des Unternehmens mit sich anschließender übertragender Sanierung. Dazu war eine wirtschaftliche Stabilisierung des Betriebs erforderlich, um die Verkaufsfähigkeit überhaupt erst herstellen zu können. Auf Basis erreichter stabiler Kundenzahlen, motivierter Mitarbeiter und einem spürbaren Bedarf an Dienstleistungen dieser Art führte unser Partner, Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Gespräche mit potentiellen Interessenten.

Mit Wirkung zum 01.10.2023 konnte der Krankentransportdienst SIBU Mobil sanierend übertragen werden. „Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit tatkräftiger Unterstützung der Beratungsgesellschaft MONTAG & MONTAG in dem umgehend nach Insolvenzantragstellung initiierten Transaktionsprozess einen namhaften Übernahmeinteressenten finden konnten. Ohne einen neuen Investor wäre eine weitere Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht möglich gewesen. In den vergangenen Wochen führte ich daher zahlreiche intensive Gespräche mit mehreren potentiellen Kandidaten, von denen letztlich der nunmehr gefundene Unternehmer das für die Belegschaft, den Betrieb und die beteiligten Gläubiger beste Angebot unterbreitet hatte“, erläuterte Rechtsanwalt Ellrich.

Der Betriebsübergang unter Übernahme aller verbleibenden Mitarbeiter erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum Stichtag der Verfahrenseröffnung.

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