Der Insolvenverwalter der DR Real Estate AG, Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Partner der Kanzlei VOIGT SALUS, hat im August 2016 nach langen Verhandlungen nunmehr auch die letzte Immobilie der insolventen Gesellschaften der DR-Gruppe veräußert. Rechtsanwalt Ellrich ist von den Gläubigern Mitte 2013 beauftragt worden, den gesamten Immobilienbestand zu verwerten. Dies erfolgte seitdem in enger Abstimmung mit den erstrangig besicherten Grundpfandgläubigern. Durch intensive Verhandlungen war es innerhalb weniger Monate gelungen, überhaupt erst eine Verkaufsfähigkeit der Immobilien herzustellen, die mit zahlreichen nachrangigen Grundpfandrechten belastet waren. Insoweit ist Ellrich erfreut darüber, dass zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Verhandlungen mit den Nachranggläubigern die herrschende Rechtsprechung zur Nichtigkeit sog. "Lästigkeitsprämien" noch nicht durch die Entscheidung des BGH vom 30.04.2015 (IX ZR 301/13) negiert wurde. Seit dieser Entscheidung haben nachrangige Grundpfandgläubiger ein erheblich höheres "Erpressungspotential", um einen freihändigen Verkauf in und außerhalb der Insolvenz zu blockieren. Nach Ansicht von Ellrich wird es daher auch innerhalb von Insolvenzverfahren künftig wieder deutlich mehr Zwangsversteigerungen geben, an denen die ungesicherten Gläubiger nicht mehr durch zusätzliche Massezuflüsse partizipieren.

In den noch laufenden drei Insolvenzverfahren werden derzeit noch zahlreiche ermittelte Insolvenzanfechtungsansprüche verfolgt, die nach Ansicht von Ellrich erneut zeigen, wie wichtig das geltende Recht der Insolvenzanfechtung ist, das der Gesetzgeber jedoch zugunsten einzelner Gläubigergruppen reformieren möchte. Die diesbezüglichen Reformüberlegungen sind mit dem in § 1 InsO normierten Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung kaum noch zu vereinbaren.

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