Das Landesgericht Korneuburg in Östereich hat soeben das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AirBerlin-Tochter NIKI in Wien eröffnet. Das Gericht hat damit u.a. auf den Antrag des deutschen Insolvenzverwalters nicht nur mir der Andordung eines sogenannten Sekundärverfahrens reagiert, sondern sogar ein "Hauptverfahren" in Gang gesetzt. Im Gegensatz zu dem "Sekundärverfahren", dessen Wirkung begrenzt ist, erfasst ein Hauptverfahren alle Vermögenswerte, so auch die in Deutschland belegenen.

Zuvor hatte das Landgericht in Berlin die Zuständigkeit des Berliner Insolvenzgerichts Charlottenburg verneint. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) zu dieser Frage noch nicht Stellung genommen hat, hat sich das österreichische Gericht nicht gesperrt gesehen (wohl Argument Art. 102c § 4 Satz 2 EGInsO). Nach den europäischen Regelungen soll es nur ein Hauptverfahren geben.     

Die offizielle Bekanntmachung des östereichischen Gerichts steht im Download bereit:

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