Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG am 21.10.2016 eröffnet und Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung wird am 07.12.2016 stattfinden. In diesem Termin wird der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin und die Gründe der Krise berichten.

Aus organisatorischen Gründen werden bereits jetzt alle Gläubiger gebeten mitzuteilen (berlin@voigtsalus.de), ob sie an dem Termin am Amtsgericht teilnehmen möchten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht auf einen Antrag aus Januar 2016 zurück und konnte lediglich mit der Zusage eines Kostenvorschusses eröffnet werden. Die Recherche der Vermögensverhältnisse war äußerst aufwendig, was die mehrmonatige Dauer der Ermittlungen erklärt. Ursächlich hierfür war zunächst die Aufarbeitung der zum Teil lückenhaften Informationslage. Zudem ist das Verfahren geprägt von diversen rechtlichen Fragestellungen, die mit der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung der Schuldnerin sowie ihrem Geschäftsmodell zusammenhängen.

Die im Jahr 2012 als eine Tochtergesellschaft der Anderson Holding AG errichtete Kommanditgesellschaft hat nach bisherigen Erkenntnissen bei ca. 400 privaten Anlegern Gelder in Höhe von insgesamt rd. 9,1 Mio. € eingeworben. Den Anlegern wurden neben hohen Zinsansprüchen auch Teilabtretungen  erstrangiger Grundpfandrechte an den bereits im Bestand der Schuldnerin befindlichen oder noch zu erwerbenden Immobilien als Sicherheit angeboten. Dabei hat die Schuldnerin damit geworben, dass es sich um eine mündelsichere Geldanlage handele und die Immobilien mit den Grundpfandrechten lediglich zu 80 % belastet werden, was die Anleger vor einem möglichen Wertverlust der Immobilie teilabsichern sollte. Um den Anlegern ein weiteres Gefühl der Sicherheit zu verschaffen, wurde ihnen für einen geringen Aufpreis auch ein Versicherungsschutz angeboten. Es sollte sich hier um eine Ausfallversicherung handeln, die jedoch zu keiner Zeit bestand.

Die Schuldnerin ist Eigentümerin von zwei Grundstücken und hält an diversen Grundstücken Grundpfandrechte. Die Bewertung dieser Vermögenswerte und eine mögliche Verwertbarkeit zugunsten der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellten einen wesentlichen Teil der Arbeit im vorläufigen Insolvenzverfahren dar. Ziel war es, den geprellten Anlegern noch eine Befriedigung durch die Verwertung der Immobilien in Aussicht stellen zu können, was letztlich jedoch nicht gelang. Die Immobilien sind weit über Wert belastet, weshalb sie unmittelbar nach Eröffnung aus der Insolvenzmasse freigegeben werden müssen.

Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie eine Befriedigung aus den Immobilien nur im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens – außerhalb des Insolvenzverfahrens  - anstreben können. Ihre Forderungen sollten sie dennoch im Insolvenzverfahren anmelden. Die bereits im Verfahren bekannt gewordenen Gläubiger erhalten in den nächsten Tagen Formulare mit entsprechenden Zugangsdaten für das Gläubigerinformationssystem (GIS), in dem regelmäßig Informationen zum Verfahrensverlauf und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen eingestellt werden.

Der Eröffnungsbeschluss des Gerichts sowie das Forderungsanmeldeforumalar steht im Download-Bereich zur Verfügung:

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